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Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Die Naturfreunde Österreich engagieren sich seit 2015 für den Kinder- und Jugendschutz.

Der Leitfaden Kinder- und Jugendschutz sieht vor, dass alle (ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen.

 

  • Um diese Strafregisterbescheinigung bei der Gemeinde oder beim Magistrat abholen zu können, wird ein Antragsformular benötigt. Mit dem Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements" ist eine Abholung kostenlos möglich.
    > Im Intranet findest du beide Formulare bereits durch die Naturfreunde Österreich unterzeichnet. Das Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements" muss durch eine Organisation unterzeichnet sein, die in der zentralen Datenbank für Freiwilligen Organisationen eingetragen ist (siehe Link rechts).
  • Mit der „Einverständniserklärung Datenverarbeitung“ wird zugestimmt, dass die Naturfreunde Österreich das Datum der Ausstellung der Strafregisterbescheinigung für 3 Jahre speichern.
  • Die Kopie der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge sowie die "Einverständniserklärung Datenverarbeitung" bitte an irene.raffetseder@naturfreundejugend.at senden.
  • Entstandene Kosten werden durch die Naturfreundejugend Österreich ersetzt.

Für Rückfragen wende dich bitte an Irene unter irene.raffetseder@naturfreundejugend.at oder 0664/4327720.

 

 

Mehr Infos zum Kinder- und Jugendschutz bei den Naturfreunden Österreich findest du hier:

Kinder- und Jugendschutz bei den Naturfreunden Österreich

 

 

Download der Formulare => im rechten, grünen Kasten!