Update 5. März 2022
Seit 5.3. gilt die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung. Damit fällt die außerschulische Jugendarbeit wieder in den §7 Zusammenkünfte. Es gilt:
Details zum*zur COVID-19-Beauftragten bzw. zum COVID19-Präventionskonzept findest du im Leitfaden des BKA Abteilung Jugend.
Das Tragen eine Maske wird in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen. FFP2-Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheke, Bank, Post ...)
Wir wünschen euch einen guten, gesunden Start in den Frühling!
Euer Naturfreundejugend-Team